Bildausschnitt

Wie verleiht man ein Kunstwerk?


Der Leihnehmerwerdende hat urplötzlich die Idee: Ich muss nicht alles kaufen, womit ich mich schmücken will.
Ich habe den Platz nur bis... und danach weiß ich sowieso nicht mehr wohin damit.
Es ist dann und wann schön, mal auf ein anderes Bild zu sehen.
Die Erbschaft ist kleiner ausgefallen als ich dachte; das Auto war teurer als ich wollte; kurz, es ist keine Kohle da,
nun leihen wir mal.  

Und das geht so:

Sie sind natürlich ins Atelier von Ulrich Barth recht herzlich eingeladen, denn hier ist die Auswahl an Unikaten viel größer. 
Sie bemühen sich um einen Termin zur Atelierbesichtigung per Mail und schauen dann nach Absprache unverbindlich im Atelier vorbei oder nutzen das "Offene Atelier" beim Zinnober Kunstvolkslauf der Stadt Hannover.
Sie schauen vor dem Aufeinandertreffen die Web-Seite von Ulrich Barth im Internet an und machen sich mit den Arbeiten vertraut.  Nicht umsonst sind auf meiner Homepage so viele Bilder zu sehen.


Jetzt haben Sie doch tatsächlich ein Bild im Atelier gefunden, mit dem Sie sich das gut vorstellen könnten.
Für mich wäre es ganz nett, wenn aufgrund des Aufwandes eine Leihgebühr entrichtet wird.
Darum gebe ich hier ein paar Richtwerte vor.
Format: 130 x 220 cm kosten im halben Jahr 200,- €
Format: 130 x 85 cm                                          120,- €
Format.   65 x 110 cm                                        100,- €
Oder Sie handeln Ihre eigenen Konditionen aus; feilschen Sie!

Andere Vorgaben können per Leihvertrag geregelt werden, z.B.:
Der Leihnehmer garantiert, dass das Bild nicht beschädigt wird und kommt für eventuelle Schäden auf oder sichert sich über eine Versicherung ab.
Der Leihgeber(Künstler) übernimmt den An- und Abtransport des Bildes.
Der Leihnehmer verlängert den Zeitraum um ein weiteres halbes Jahr, wenn er rechtzeitig vor Ablauf erneut die Leihgebühr auf das Konto des Leihgebers überweist.

Bei einem eventuellen späteren Ankauf des Bildes, könnte die Leihgebühr mit angerechnet werden.
Dies alles wird beim Leihgeber(Künstler) vertraglich festgehalten, unterschrieben, damit die Besitzverhältnisse geklärt bleiben.
Grundsätzlich ist das Bild solange im Besitz des Künstlers, bis es vollständig bezahlt ist.
Schützen sie die Urheberrechte dieses Künstlers.

Viel Spaß
Ulrich Barth